Blick auf den Dreiseitenhof. In der Bildmitte das Verwalterhaus, rechts das Wirtschaftsgebäude mit den Ferienwohnungen, links die Scheune mit Ferienwohnung.
Blick auf den Dreiseitenhof. In der Bildmitte das Verwalterhaus, rechts das Wirtschaftsgebäude mit den Ferienwohnungen, links die Scheune mit Ferienwohnung.

Denkmalschutz

Der Hof Luisenau mit den Kerngebäuden des ursprünglichen Dreiseitenhofs (ehem. Wirtschaftsgebäude, Scheune, Verwalterhaus) steht seit 2002 unter Denkmalschutz. Schutzwürdig ist vor allem die regionaltypische Kombination von Feld- und Ziegelstein-Mauerwerken sowie die in die Landschaft behutsam eingelassene räumliche Anlage eines in sich geschlossenen Ensembles von Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie von Stallungen, das charakteristisch ist für einen Uckermärker Wirtschaftshof des 18. und 19. Jahrhunderts.

Zusammenfassend heißt es dazu im Gutachten von Dr. Dieter Hoffmann-Axthelm aus dem Jahre 1991:

„Insgesamt handelt es sich um ein bemerkenswertes Ensemble, dass man ohne Zögern wegen seines hohen Grades an landschaftsprägender Kraft, historischer Lesbarkeit und Ensemblewirkung und Gebäudequalität Denkmalswert attestieren kann.“

 

Für den Ausbau implizierte dies den behutsamen Erhalt und teilweisen Rückbau der Gebäude in ihrer typischen Formensprache unter Berücksichtigung der heutigen Nutzung als Wohn- und Ferienhof.